NAME, SITZ UND ZWECK
Art. 1
Unter dem Namen GENOSSENSCHAFT KELLER-THEATER THUN besteht auf unbestimmte Zeit mit Sitz in Thun eine Genossenschaft gemäss diesen Statuten und den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über die Genossenschaft (Art. 828 ff.).
Art. 2
Die Genossenschaft bezweckt den Betrieb eines Kleintheaters.
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